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Mein Ziel: DatensparsamkeitTrotzdem möchte und muss ich als gemeinsame Grundlage den Text auf den folgenden Seiten kundtun. |
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Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck: „personenbezogene Daten“
alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person
(im Folgenden „betroffene Person“) beziehen;
als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen,
die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen,
zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem
oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen,
genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität
dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.
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